Unter Kleinst-Leckagen verstehen wir Schäden an Rohrleitungen, bei denen ein Geräusch des ausströmenden Mediums mit akustischen Ortungsmethoden nicht messbar ist. Dies kann der Fall sein, wenn z. B. bei Haarrissen die Ausströmmenge zu gering ist oder mögliche Messpunkte für Schallaufnehmer nicht vorhanden oder zu weit entfernt sind. Zur Lösung derartiger Probleme bieten wir als Dienstleistung das Spürgas-Verfahren an.
Zur Erläuterung des Verfahrens nehmen wir eine neu verlegte Rohrleitung an, bei der die Druckprüfung "nicht steht". Der zu prüfende Leitungsabschnitt wird zunächst vom Wasser entleert.
Dann wird das Rohrsystem mit dem Spürgas bis zu einem bestimmten Gasdruck befüllt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Tracergas auch aus der Leckstelle entweicht, denn es gibt Leckstellen, die sich unterhalb eines bestimmten Druckes wieder schließen. Nun können wir mit unseren Messgeräten kleinste Gasaustrittsstellen lokalisieren.
Die Empfindlichkeit im ppm-Bereich bedeutet, dass bereits 10 ppm (parts per million = Teile je 1 Million Teile) einen Vollausschlag im empfindlichsten Meßbereich des Gasspürgerätes bewirken.
Das Spürgas erfüllt wichtige und unverzichtbare Eigenschaften: